Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) dient zur Dokumentation der in Ihrem Unternehmen vorhandenen Prozesse, bei denen personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet werden. Es wird damit die Nachweispflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden erfüllt.
Seit der Einführung der DSGVO sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern dazu verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen.
Auch dann, wenn das Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt, jedoch besonders sensible personenbezogene Daten verarbeitet oder ein Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen besteht. Bei der Erstellung und kontinuierlichen Verbesserung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten bieten sich auch interessante Vorteile für Ihr Unternehmen. Prozesse und Datenflüsse werden durchleuchtet, können leichter nachvollzogen und bei Bedarf gezielt optimiert werden.
Gerne unterstützen unsere Experten Sie bei der Erstellung und Führung Ihres VVTs oder überprüfen Ihr Verzeichnis auf Vollständigkeit und Richtigkeit.