Jeder Verantwortliche und jeder Auftragsverarbeiter ist gemäß § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zu treffen, um ein dem jeweiligen Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Wann ein Schutzniveau als angemessen gilt kann nicht pauschal beantwortet werden, vielmehr findet eine Einzelfallbetrachtung statt. Unsere TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten und -auditoren prüfen Ihre TOM oder unterstützen Sie bei der Auswahl der für Sie passenden Maßnahmen sowie bei der Erstellung aller notwendigen Dokumente.