Die Erhebung sowie die Nutzung personenbezogener Daten von Mitarbeitern ist für Unternehmen schon aus organisatorischen Gründen unabdingbar. Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dürfen jedoch nur solche personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden, sofern sie der Aufnahme, der Ausführung oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dienen.
Häufig führt dies zu Verunsicherung. Unternehmen fragen sich berechtigterweise, was tatsächlich erlaubt ist und welche rechtlichen Grenzen beim Mitarbeiterdatenschutz zu beachten sind.
Wir unterstützen Sie gerne hierbei und beraten Sie unter anderem zu folgenden Inhalten:
- Auskunftsrecht von Mitarbeitern: Wie weit reicht das Auskunftsrecht Ihrer Mitarbeiter? Wie müssen Sie die Auskunft erteilen? Wir unterstützen Sie bei der Gewährleistung der Betroffenenrechte und der Beantwortung von Anfragen Ihrer Mitarbeiter.
- Bewerbermanagement: Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit Bewerberdaten umgehen müssen.
- Personalakte: Was gehört alles zur Personalakte? Welche Anforderungen werden an Sie gestellt? Wie lange dürfen bestimmte Dokumente aufbewahrt werden?
- Home-Office: Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Etablierung eines Home-Office-Konzepts, unter Berücksichtigung aller rechtlichen Vorgaben. Datenschutz und IT-Sicherheit sind dabei genauso wichtig wie eine umfassende Aufklärung der Arbeitnehmer.
- Präventive Compliance: Wir formulieren gemeinsam mit Ihnen Verhaltensregeln und Richtlinien, die Ihr Unternehmen vor Datenschutzverstößen oder gar der Begehung von Straftaten schützt.
- Datenschutzkonforme Einsichtnahme und Auswertung von Mitarbeiter E-Mails: Manchmal ist die Einsichtnahme in E-Mails von Beschäftigten erforderlich, z.B. zur Aufklärung von Verstößen oder gar Straftaten – auch hier gilt es gewisse Grenzen des Datenschutzes zu berücksichtigen.