Nach der Datenschutzgrundverordnung ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) für viele Unternehmen nach jetzigem Recht Pflicht. Dabei kommt es nach der DSGVO nicht mehr nur auf die Größe des Unternehmens an. So können auch Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern zur Bestellung eines DSB verpflichtet sein. Zum Beispiel, wenn Verarbeitungen vorgenommen werden, welche einer Datenschutzfolgeabschätzung unterliegen.
Unsere TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten und -auditoren unterstützen Ihren internen Datenschutzbeauftragten gerne bei diesen Aufgaben und stehen Ihnen auf Wunsch auch gerne als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.
Zu den Hauptaufgaben des Datenschutzbeauftragten zählt die Überwachung des Datenschutzniveaus des Unternehmens und dieses kontinuierlich zu verbessern.
Um dieses Ziel zu erreichen, zählen zu den Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten u.a.
- Erarbeitung gemeinsamer Datenschutzziele sowie Festlegung des Handlungsbedarfes und Erstellung eines Zeitplanes, um die Rechtskonformität im Unternehmen sicherzustellen
- Durchführung von Risikoanalysen und Audits
- Beratung beim Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS)
- Erstellung und Prüfung aller Dokumentationen, wie z.B.:
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Datenschutzerklärungen
- Beratung bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) mit externen Dienstleistern
- Lösch- und Archivierungskonzepte
- Prüfung von meldepflichtigen Vorfällen
- Erarbeitung eines Prozesses zur Abwicklung von Betroffenenanfragen
- Regelmäßige Schulung der Unternehmensleitung und Mitarbeiter
- Ansprechpartner für Unternehmensleitung und Mitarbeiter bei datenschutzrelevanten Fragen