Bei der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) handelt es sich gewissermaßen um den direkten Nachfolger der Vorabkontrolle, welche dem alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entsprang.
Eine DSFA ist durchzuführen, wenn durch die Form der Verarbeitung, etwa durch die Art, der Umfang, der Umstand oder des Zwecks, eine vermeintliche Gefahr besteht, die natürliche Personen in Ihren Rechten und die Freiheiten tangieren könnte. Dies ist z.B. insbesondere bei der Verwendung neuer Technologien der Fall, aber auch immer dann, wenn besonders sensible Daten oder große Datenmengen verarbeitet werden.
Gerne unterstützen unsere Datenschutzexperten Sie hierbei und stehen Ihnen auch darüber hinaus für Frage rund um die Umsetzung der DSGVO zu Verfügung.